Zur Sicherstellung der Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz fordert die PBVI die Mitarbeitenden und auch externe Personen auf (beide Personengruppen nachfolgend zusammen „Hinweisgebende“), potenzielle Verstöße zu melden.
Bei der PBVI wurde dafür ein Hinweisgebersystem per E-mail mit folgendem Meldekanal eingerichtet, über den entsprechende Hinweise abgegeben werden können.
| E-Mail-Adresse: | HinSchG@pbvi.de |
| Meldestelle: | Stefanie Odebrecht |
Hinweisgebende können an dieser Stelle unabhängig potenzielle Verstöße von PBVI Mitarbeitenden gegen gesetzliche Vorschriften oder PBVI interne Regelungen melden, die im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung begangen wurden.
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